Sie haben die Wahl!
Beim Forderungsfuchs haben Sie die Möglichkeit zwischen 2 individuellen Vergütungsmodellen zu wählen. Sie entscheiden, bevor wir tätig werden, welche der folgenden Vergütungsvarianten zu 1 oder 2 für Sie Anwendung finden soll:
Vergütung zu 1.
Sie zahlen an uns eine Inkassogebühr in Höhe von 7 % des einzuziehenden Forderungsbetrag zuzügl. der gestzl. Umsatzsteuer. Des Weiteren stellen wir Ihnen bei Abschluss des Verfahrens die hier eingezahlten Auslagen wie Gerichtskosten, Anschriftsermittlungskosten, Gerichtsvollzieherkosten in Rechnung. Diese Kosten hätten Sie jedoch auch dann, wenn Sie das Verfahren selbst betreiben würden.
Vergütung zu 2. durch Erfolgshonorar
Es wird im Vorfeld mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung getroffen: Hierbei entstehen Ihnen keine Inkassogebühren und keine Auslagen. Im Erfolgsfall behalten wir lediglich 15 % der Hauptforderung als Erfolgsprovision ein. Ihnen werden somit 85 % der Hauptforderung ausgezahlt. Es entsteht für Sie somit kein Kostenrisiko.